Stracke: Grundsatz der Tarifeinheit wiederherstellen

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines
Gesetzes zur Tarifeinheit beschlossen. Dazu erklärt der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Stracke:

„Der Grundsatz „Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag“ hat sich über
Jahrzehnte bewährt. Er verhindert, dass einzelne Berufsgruppen ihre
Schlüsselpositionen nutzen, um eigene Interessen vorrangig vor den
Interessen der Gesamtbelegschaft durchzusetzen. Das gefährdet nicht
nur den Betriebsfrieden, sondern belastet die gesamte Wirtschaft und
Gesellschaft. Aus diesem Grund wollen wir den Grundsatz der
Tarifeinheit, der durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
von Mitte 2010 in Frage gestellt worden ist, wiederherstellen. Diese
Forderung war ausdrücklich bereits Gegenstand des gemeinsamen
Regierungsprogramms von CDU und CSU. Vor diesem Hintergrund begrüße
ich die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts. Mit dem
beschlossenen Tarifeinheitsgesetz wird die Funktionsfähigkeit der
Tarifautonomie gesichert, indem Tarifkollisionen von verschiedenen
Gewerkschaften für ein und dieselbe Arbeitnehmergruppe in einem
Betrieb aufgelöst werden. Dazu wird möglichst wenig in das Gefüge der
Sozialpartner eingegriffen und die Hauptverantwortung für eine
verantwortungsvolle Tarifpolitik ihnen selbst belassen. Das
Arbeitskampfrecht wird nicht eingeschränkt, wir greifen nicht in das
Streikrecht ein. Die Tarifeinheit wird nach dem betriebsbezogenen
Mehrheitsprinzip geregelt. Es gilt der Tarifvertrag, der die größte
Akzeptanz in der Belegschaft besitzt. Den Belangen der
Minderheitsgewerkschaften wird durch Schaffung von
Verfahrensregelungen Rechnung getragen. Gewerkschaftspluralität und
Koalitionsfreiheit bleiben gewahrt. Mit diesem Konzept bleiben wir
auf dem schmalen verfassungsrechtlichen Pfad. Die Verabschiedung des
Gesetzes ist im Frühjahr 2015 geplant. Für die laufenden
Tarifauseinandersetzungen hat das Konzept damit keine Auswirkungen.“

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