Das Bundeskabinett hat die von der Bundesministerin
für Arbeit und Soziales vorgelegte zweite Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche beschlossen. Dazu erklärt
der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
„Der Pflegemindestlohn ist ein zentraler Beitrag zur
Qualitätssicherung in den Pflegeeinrichtungen und schafft zugleich
faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Einrichtungen. Der
Pflegebedarf steigt. Qualifizierte Pflege braucht motiviertes
Fachpersonal. Gute und gesellschaftlich wichtige Arbeit muss
ordentlich bezahlt werden. Vor diesem Hintergrund begrüße ich
ausdrücklich die beschlossene Erhöhung der Mindestlöhne für
Beschäftigte in der Pflege. Der Pflegemindestlohn steigt ab 1. Januar
2015 auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und auf 8,65 Euro im Osten
an. In zwei Schritten wird er weiter erhöht und beträgt ab 1. Januar
2017 dann 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten.
Zudem erhalten ab 1. Oktober 2015 mit Betreuungskräften von dementen
Menschen, Alltagsbegleitern und Assistenzkräften zusätzliche Personen
den Mindestlohn. Derzeit profitieren rund 780.000 Beschäftigte vom
Pflegemindestlohn. Das heißt: 780.000 Arbeitnehmer haben ab 1. Januar
2015 mehr Geld in der Tasche. Daneben haben wir in unserem jüngst
verabschiedeten ersten Pflegestärkungsgesetz Anreize für die
Pflegedienste gesetzt, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach
Tariflohn zu bezahlen. In Vergütungsvereinbarungen kann den
Pflegdiensten jetzt nicht mehr eine tarifliche Entlohnung als
unwirtschaftlich vorgehalten werden. Gleichzeitig erhalten die
Kostenträger ein Nachweisrecht, dass die finanziellen Mittel auch
tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen. Das zeigt: Das Jahr 2014
steht für eine höhere gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit von
Pflegepersonen und für mehr Qualität in der Pflege.“
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