Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines
Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und
zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
beschlossen. Dazu erklärt der sozial- und familienpolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
„Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf entlasten
wir die Länder und Kommunen im Umfang von insgesamt rund 4,7
Milliarden Euro. Zum einen erhalten die Kommunen im Vorfeld der
Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in den Jahren
2015 bis 2017 jeweils einen Betrag in Höhe von 1 Milliarde Euro pro
Jahr. Hiervon unberührt gehen die vorbereitenden Arbeiten an der
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem modernen
Teilhaberecht weiter. Unser wesentliches Reformziel ist und bleibt
die substanzielle Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen. Wir streben eine Verabschiedung des
Bundesteilhabegesetzes noch in dieser Legislaturperiode an. Damit die
Länder und Gemeinden die großen Herausforderungen bei der
Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen
bewältigen können, sollen die Länder zum anderen in dieser
Legislaturperiode in Höhe von 6 Milliarden Euro entlastet werden. Den
Anfang hierzu machen wir mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf,
indem wir das Sondervermögen für den Kindertagesbetreuungsausbau von
2016 bis 2018 um 550 Millionen Euro aufstocken. Zusammen mit den
nicht aus dem Sondervermögen abgeflossenen Mitteln steht damit
insgesamt ein Volumen von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Weitere 200
Millionen Euro Entlastung hinsichtlich der Betriebskosten der
Kinderbetreuung werden von 2017 bis 2018 über die Erhöhung des
Länderanteils an der Umsatzsteuer generiert. Beim Ausbau der
Kinderbetreuung hat der Bund die Kommunen bis 2014 bereits mit
insgesamt 5,4 Milliarden Euro finanziell unterstützt. Bund, Länder
und Kommunen müssen ihren Aufgaben mit einem hohen Maß an
Eigenverantwortung nachkommen können. Mit dem heute beschlossenen
Gesetzentwurf stellen wir dies sicher. Der Gesetzentwurf leistet
einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen bei den Kosten der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und stärkt durch eine
bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung die
Chancengerechtigkeit von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf.“
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