Heute hat der Deutsche Bundestag eine Öffentliche
Anhörung zum Gesetzentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen
Beschäftigung durchgeführt. Dazu erklärt der sozialpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max
Straubinger:
„Die Absicherung für Minijobber im Alter muss verbessert werden.
Wir wollen, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse generell
rentenversicherungspflichtig werden. Minijobber sollen denselben
Schutz erhalten wie jeder andere sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte. Das ist auch die zentrale Aussage des Vertreters des
Handelsverbandes Deutschland in der heutigen
Sachverständigenanhörung. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände begrüßt diese Forderung.
Die im Gesetzentwurf bislang vorgesehene
Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit ist zwar ein
Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bringt dieses so
genannte Opt-out-Verfahren mehr Zeitaufwand, Kosten und damit
zusätzliche Bürokratie mit sich. Zudem ist die gesetzliche
Ausgestaltung des Opt-out-Verfahrens für die betroffenen Minijobber
wenig transparent und aus sozialpolitischer Sicht bedenklich, weil
sie keinen formalen Bescheid über die Befreiung von der
Versicherungspflicht erhalten. Der Versicherungsstatus ist für die
Betroffenen aber von erheblicher Bedeutung.
Wir sind für klare Verhältnisse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wenn zum 1. Januar 2013 der Rentenbeitrag auf 18,9 Prozent abgesenkt
wird, soll jeder Minijobber mit einem Eigenbeitrag von 17,55 Euro,
das sind 3,9 Prozent-Aufstockung von 450 Euro, den vollen Schutz in
der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wichtig vor allem im
Fall der Erwerbsminderung, und die Vorteile der Riester-Rente in
Anspruch nehmen können.“
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