Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur
Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebotes für Frauen und Männer
beschlossen, der in der kommenden Sitzungswoche im Deutschen
Bundestag beraten werden soll. Dazu erklärt der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:
„Die CSU steht für faire Chancen für Frauen und Männer im
Berufsleben. Die Bekämpfung der Ursachen der bestehenden
Entgeltungleichheit ist deshalb eine zentrale Herausforderung der
Gleichstellungspolitik. Die Lohnfindung liegt aber allein in der
Verantwortung der Tarifvertragsparteien. Der Staat muss sich hier so
weit als möglich zurückhalten. Das schreibt auch die SPD-Fraktion in
ihrem Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz. Im selben Atemzug
überzieht sie die Arbeitgeber aber mit einem bürokratischen
Verfahren, durch das diese gezwungen werden sollen, ihre betriebliche
Entlohnungspraxis offen zulegen. Kommen die Betriebe diesen Pflichten
nicht nach, droht ihnen eine Geldbuße bis zu 500.000 Euro. Ein
solches Bürokratiemonster und einen solchen Staatsdirigismus lehnen
wir ab.
Mit ihrem Gesetzentwurf würgt die SPD-Fraktion den notwendigen
Aufbau von Beschäftigung in Deutschland ab. Betroffen sind vor allem
mittelständische Betriebe, da das Gesetz für alle Betriebe mit mehr
als 15 Beschäftigten gelten soll. Die Leidtragenden sind am Ende die
Frauen, die nach dem Konzept der SPD-Fraktion eigentlich profitieren
sollen. Das Entgeltgleichheitsgesetz ist damit in der Wirkung ein
Beschäftigungsverhinderungsgesetz. Das zeigt einmal mehr: Gut
gemeint, ist nicht gut gemacht. Mit dem Schnellschuss der
SPD-Fraktion lassen sich die Lohnunterschiede zwischen Männern und
Frauen, die oft auf versteckte Ursachen zurückzuführen sind, nicht
lösen.“
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