Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des
Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur Neuorganisation der
bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des
Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-NOG)
beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
„Die Koalition hat heute den Weg für das BUK-NOG freigemacht. Mit
dem Gesetzentwurf wird der Prozess der Straffung und Modernisierung,
der bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften schon durch
zahlreiche Fusionen umgesetzt wurde, nunmehr auch im Bereich der
bundesunmittelbaren Unfallkassen nachvollzogen. Dabei wurden die
Vorschläge der Selbstverwaltungsorgane der betroffenen
Unfallversicherungsträger weitgehend umgesetzt. Der Gesetzentwurf ist
ein hervorragendes Beispiel für gute und konstruktive Zusammenarbeit
von Politik und Selbstverwaltung.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf an
einigen Stellen verbessern können. Herausstellen möchte ich die
Erleichterung für die Ehegatten von Landwirten, die bereits über eine
anderweitige gesetzliche Absicherung im Alter verfügen und sich
deshalb von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der
Landwirte befreien lassen können. Für sie ermöglichen wir für
Zeiträume bis Ende 2012 eine rückwirkende Befreiung von der
Versicherungspflicht, wie es sie in der Vergangenheit gab. Denn es
ist ganz offensichtlich, dass die Betroffenen die Meldung der Heirat
unwissentlich versäumt haben. Durch den seit 2013 bestehenden
automatischen Datenabgleich stellen sich die Probleme künftig nicht
mehr. Daneben tragen wir Anliegen des Bundesrates Rechnung. Vor
diesem Hintergrund appelliere ich an die rot-grüne Mehrheit im
Bundesrat, dem Gesetzentwurf dort ebenfalls zuzustimmen.“
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