Heute wird im Deutschen Bundestag in zweiter und 
dritter Lesung der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der 
Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische 
Krebsregister beraten. Dazu erklärt der gesundheitspolitische 
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max 
Straubinger:
   „Krebs ist eine schwerwiegende Erkrankung. Immer mehr Menschen 
sind davon betroffen. Dank großer Fortschritte bei Früherkennung, 
Diagnostik, Therapie und Nachsorge haben sich die Überlebenschancen 
und die Lebensqualität krebskranker Menschen in Deutschland in den 
letzten Jahrzehnten erheblich verbessert. Dennoch stehen wir vor 
wachsenden Herausforderungen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf 
knüpfen wir an den Nationalen Krebsplan an, den das Bundesministerium
für Gesundheit im Jahr 2008 gemeinsam mit der Deutschen 
Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der 
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren ins Leben gerufen hat, Wir
bringen damit wegweisende strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der
Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der 
onkologischen Versorgung auf den Weg. Daneben verbessern wir mit dem 
flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister die Qualität der 
Krebsbehandlung. Mit dem Gesetzespaket leisten wir einen wichtigen 
Beitrag im Kampf gegen den Krebs.
   Im Gesetzgebungsverfahren haben wir eine Reihe von weiteren 
Änderungen umgesetzt. Im Zentrum dieser Änderungen steht die Regelung
zu den sogenannten Chefarzt-Boni: Wir stellen sicher, dass nur noch 
medizinisch notwendige Leistungen in Kliniken erbracht werden. Rein 
finanzielle Anreize für leitende Ärzte zur Steigerung von Leistungen 
in Krankenhäusern sollen künftig ausgeschlossen oder müssen bei 
Nichteinhaltung transparent gemacht werden. Für uns gilt: 
Wirtschaftliche Anreize zum Beispiel für die Durchführung bestimmter 
Operationen dürfen die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen 
nicht beeinflussen.“
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