Heute hat das Bundeskabinett eine neue 
Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit und die Verlängerung von zwei 
Branchenmindestlöhnen beschlossen. Dazu erklärt der 
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Max Straubinger:
   „Für vier Millionen Beschäftigte gelten künftig gesetzliche 
Mindestentgelte. Das Bundeskabinett hat heute der Einführung einer 
Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche und der Verlängerung der 
Mindestlöhne für das Dachdecker- und das Gebäudereinigerhandwerk 
zugestimmt. Damit werden in elf Branchen zwischen den Tarifpartnern 
ausgehandelte Mindestlöhne vorgeschrieben. Sie gelten auch für nicht 
tarifgebundene und ausländische Betriebe.
   Für die Zeitarbeit wird eine Lohnuntergrenze von 7,89 Euro im 
Westen und 7,01 Euro im Osten vorgeschrieben; sie steigt am 1. 
November 2012 auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Diese 
Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für verleihfreie und für 
Verleihzeiten. Der Beschluss der Bundesregierung kann 
branchenübergreifend Druck für eine Erhöhung der Löhne erzeugen, da 
Zeitarbeitnehmer in allen Wirtschaftszweigen – außer im Baugewerbe – 
eingesetzt werden können.
   Zeitarbeit soll Auftragsspitzen in Betrieben bewältigen helfen. 
Anzustreben ist, dass nach angemessener Einarbeitungszeit gleicher 
Lohn für gleiche Arbeit gilt.“
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