Heute hat das Bundeskabinett eine neue
Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit und die Verlängerung von zwei
Branchenmindestlöhnen beschlossen. Dazu erklärt der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:
„Für vier Millionen Beschäftigte gelten künftig gesetzliche
Mindestentgelte. Das Bundeskabinett hat heute der Einführung einer
Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche und der Verlängerung der
Mindestlöhne für das Dachdecker- und das Gebäudereinigerhandwerk
zugestimmt. Damit werden in elf Branchen zwischen den Tarifpartnern
ausgehandelte Mindestlöhne vorgeschrieben. Sie gelten auch für nicht
tarifgebundene und ausländische Betriebe.
Für die Zeitarbeit wird eine Lohnuntergrenze von 7,89 Euro im
Westen und 7,01 Euro im Osten vorgeschrieben; sie steigt am 1.
November 2012 auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. Diese
Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für verleihfreie und für
Verleihzeiten. Der Beschluss der Bundesregierung kann
branchenübergreifend Druck für eine Erhöhung der Löhne erzeugen, da
Zeitarbeitnehmer in allen Wirtschaftszweigen – außer im Baugewerbe –
eingesetzt werden können.
Zeitarbeit soll Auftragsspitzen in Betrieben bewältigen helfen.
Anzustreben ist, dass nach angemessener Einarbeitungszeit gleicher
Lohn für gleiche Arbeit gilt.“
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