Straubinger: Mindestlohn in der Aus- und Weiterbildungsbranche kommt

Das Bundeskabinett hat heute die von der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über
zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und
Weiterbildungsdienstleistungen beschlossen. Dazu erklärt der
arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Max Straubinger:

„Die Union steht für faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss
ordentlich bezahlt werden. Es ist Aufgabe der Tarifpartner, die
Lohnhöhe festzulegen, die dann bundesweit für allgemeinverbindlich
erklärt wird. Tarifliche Branchenmindestlöhne sind unsere Strategie
gegen Lohndrückerei der Beschäftigten und gegen ruinöse
wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz rechtschaffender Betriebe.
Bereits heute profitieren vier Millionen Beschäftigte in elf Branchen
davon. All diese Mindestlöhne sind in der Regierungszeit von CDU und
CSU auf den Weg gebracht worden. Der Mindestlohn in der Aus- und
Weiterbildungsbranche liefert ein weiteres Argument gegen einen
einheitlichen gesetzlichen, von der Politik bestimmten Mindestlohn.
Der Mindestlohn-Tarifvertrag in der Aus- und Weiterbildungsbranche
mit ihren rund 29.000 Beschäftigten tritt mit Wirkung zum 1. August
2012 in Kraft und gilt zunächst ein Jahr. Der Mindestlohn beträgt
12,60 Euro für Westdeutschland und Berlin und 11,25 Euro für
Ostdeutschland. Die CSU will die Regelungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für weitere Branchen öffnen. Dazu
sollen die gesetzlichen Bedingungen für
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen erleichtert werden. Auf eine
entsprechende Überprüfung hat sich die Arbeitsgruppe der
CDU/CSU-Fraktion zur Regelung einer allgemein verbindlichen
Lohnuntergrenze Ende April 2012 verständigt.“

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