Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat heute seine
Vorschläge zur Neuordnung sogenannter Mini-Jobs vorgestellt. Hierzu
erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
„Ich empfehle dem DGB, sich mehr an der Lebenswirklichkeit der
Menschen zu orientieren Mini-Jobs sind vor allem bei Rentnerinnen und
Rentnern, aber auch bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
beliebt. Sie bedeuten für viele eine unkomplizierte Möglichkeit eines
Zusatzverdienstes, etwa bei Rentenbezug, während des Studiums oder
bei familiären Pflichten.
Mini-Jobs liegen nicht primär im Arbeitgeberinteresse. Sie sind
für Arbeitgeber teurer als sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung, wenngleich hilfreich, um Zuarbeiten im Betrieb zu
erledigen. Daher kann nicht mit der Unterstellung gearbeitet werden,
dass wir mit den Mini-Jobs einem Arbeitgeberanliegen nachkommen.
Viele Bürgerinnen und Bürger wollen sich zusätzlich zu ihrer
eigentlichen Beschäftigung ein Zubrot verdienen, um sich besondere
Wünsche erfüllen zu können. Dies trifft etwa auf manche Polizisten in
Metropolregionen zu.
Alle Mini-Jobber sind sozial abgesichert, alle können sich
rentenversichern. Hierzu planen wir Verbesserungen. Die bisherige
Regelung, nach der für Mini-Jobber die Möglichkeit besteht, auf
Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert zu
werden, soll umgekehrt werden: Künftig soll für alle Minijobber
automatisch die GRV-Versicherungspflicht gelten, von der sie sich auf
Antrag befreien lassen können. Dabei soll es bei der bisherigen
Regelung bleiben, dass der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag zur
gesetzlichen Rentenversicherung von 15 Prozent durch Eigenbeitrag von
4,6 Prozent zum vollen Beitrag aufgestockt werden kann, um höhere
Rentenansprüche, Reha-Ansprüche und die Berechtigung zur
Riester-Förderung zu erwerben.“
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