Heute hat das Bundeskabinett die Verordnung zur
Regelung der Präimplantationsdiagnostik in der Fassung beschlossen,
die sich aus dem Beschluss des Bundesrates vom 1. Februar 2013
ergibt. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
„Für die CSU hat der Schutz des ungeborenen Lebens oberste
Priorität. Das Regel-Ausnahme-Prinzip des Embryonenschutzgesetzes
darf nicht aufgeweicht werden. Danach ist die
Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich verboten und
strafbewehrt, sie ist nur ausnahmsweise und in engen Grenzen
zugelassen. Eine Umkehrung dieses Regel-Ausnahme-Prinzips durch die
Hintertür, wie sie Kritiker in der ursprünglichen PID-Verordnung
gesehen haben, darf es nicht geben. Vor diesem Hintergrund begrüße
ich es ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Änderungen des
Bundesrates aufgegriffen und heute eine geänderte PID-Verordnung
beschlossen hat.
Danach wird die Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der PID
an hohe inhaltliche, sachliche und personale Anforderungen gestellt.
Die Entscheidung über eine Zulassung ist in das Ermessen der
zuständigen Behörden der Länder gestellt, die sich auch an dem
jeweiligen Bedarf orientieren können. Auf diese Weise kann eine
Konzentration auf einige wenige Zentren erreicht werden. Das dient
der Qualitätssicherung. Außerdem wird in der PID-Verordnung
ausdrücklich geregelt, dass der Prüfumfang der Ethikkommissionen
neben den in erster Linie maßgeblichen medizinischen Kriterien auch
psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte umfasst. Denn gerade
die Bewertung, ob eine genetische Krankheit schwerwiegend ist, ergibt
sich selten aus der medizinischen Diagnose allein.“
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