Straubinger: Steinmetz-Mindestlohn beweist: Gesetzlicher Mindestlohn ist falscher Weg

Das Bundeskabinett hat heute u.a. die von der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über
zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

„Die Union steht für faire Löhne in Deutschland. Gute Arbeit muss
ordentlich bezahlt werden. Über die Löhne bestimmen aber nicht
Pädagogen, Diplom-Sozialwirte oder Rechtsanwälte. Es ist vielmehr
Aufgabe der Tarifpartner, die Lohnhöhe festzulegen, die dann
bundesweit für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dabei soll es
bleiben. Die Tarifautonomie ist ein hohes Gut und hat Vorrang vor
staatlicher Lohnfestsetzung. Die gestrige Einigung der Tarifparteien
in der Zeitarbeitsbranche zeigt, dass sie keine politischen Vorgaben
brauchen, um sich auf vernünftige Lohnhöhen für die rund 800.000
Beschäftigten zu verständigen.

Die Union steht für tarifliche Mindestlöhne. Bereits heute
profitieren vier Millionen Beschäftigte in dreizehn Branchen davon.
All diese Mindestlöhne sind in der Regierungszeit von CDU und CSU auf
den Weg gebracht worden. Rot-Rot-Grün hat an dieser Stelle komplett
versagt. Der Mindestlohn-Tarifvertrag für die rund 11.000
Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk tritt am 1.
Oktober 2013 in Kraft. Der Mindestlohn beträgt 11,00 Euro bzw. 11,25
Euro ab dem 1. Mai 2014 in den alten Ländern einschließlich Berlin
und 10,13 Euro bzw. 10,66 Euro ab dem 1. Mai 2014 in den neuen
Ländern. Daneben werden die bereits bestehenden Mindestlöhne im
Baugewerbe und in der Gebäudereinigung schrittweise auf bis 14,70
Euro bzw. 12,65 Euro angehoben.

Das beweist: Mit ihren tariflichen Mindestlöhnen hat die Union ein
stimmiges Konzept, um Lohndumping und wettbewerbsverzerrende
Lohnkonkurrenz zu verhindern. In Bereichen, in denen es keine
Tarifverträge gibt, sollen die Tarifpartner in einer Kommission einen
tariflichen Mindestlohn festlegen.“

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