Straubinger Tagblatt: Bundesfinanzhof – Ein wuchergerechtes Urteil

Das Finanzamt hat es in der Hand, nach eigenem
Gusto Zinsen in beliebiger Höhe zu produzieren, indem es
Steuererklärungen jahrelang liegen lässt. Es komme nicht auf die
Ursachen einer späten oder verzögerten Steuerfestsetzung an, urteilte
der Bundesfinanzhof (BFH). Gerecht ist anders. Wie sagte doch der
Vorsitzende des 3. BFH-Senats, der das Zinsurteil gefällt hat: Ein
„Störgefühl“, „Ärgerlichkeit“ oder „Bauchweh“ seien zu wenig, um
Änderungen zu begründen. Für das Gerechtigkeitsgefühl gilt das dann
ja wohl auch.

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