Straubinger Tagblatt: Cannabis für Schwerkranke: Politik springt über ihren Schatten

Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die
Freigabe an sehr eng gesteckte Vorgaben gebunden. Der Patient muss
schwer krank sein und beispielsweise an chronischen Schmerzen oder an
den Folgen einer Krebstherapie leiden. Genau er aber, der unter
schweren chronischen Schmerzen oder Appetitlosigkeit leidet,
profitiert von dem Gesetz. Endlich ist die Politik über ihren
Schatten gesprungen.

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