Die EU wollte (…) erreichen, dass dieser Markt
für den Wettbewerb geöffnet wird. Dass die Hersteller trotzdem noch
eine Hintertür fanden, um sich Konkurrenz vom Leib zu halten, zeigt,
wie erfindungsreich einige Autohäuser sind. Nun werden die Kunden
also erst einmal weiter jene Preise zu zahlen haben, die die
Hersteller diktieren. Denn darauf läuft das Urteil aus Luxemburg
hinaus. Dabei wäre es angebracht, dass die EU derartige
Zwangsbindungen von Käufern an den Hersteller generell durchleuchtet
und auch andere gängige Praktiken untersucht. Denn die Situation bei
den Autoersatzteilen unterschiedet sich nur marginal von der
Wirklichkeit in anderen Produktgruppen – ob es nun um Tinte für
Drucker oder Zubehör für Mobiltelefone geht. Die Behinderung des
Wettbewerbs hat in Europa viele Gesichter.
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