Doch auch die Gerichte sind im Rechtsstaat nicht
über jeden Zweifel erhaben und müssen sich, erst recht, wenn sie
gegen sie Legislative austeilen, selbst Kritik gefallen lassen. Das
OVG jedenfalls hat sich einen schlanken Fuß gemacht, indem es sich
mit der für den Fall zentralen Frage, ob Sami A. in Tunesien Folter
droht oder nicht, gar nicht erst befasst hat.
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