Straubinger Tagblatt: Grenz-Fälle bei der Mehrwertsteuer

Woran es also mangelt, sind klare und messbare
Kriterien für Umsätze und Gewinne. Die könnten nur die Online-Händler
selbst, nicht aber die Handelsplattformen wie Amazon oder eBay
liefern. Der Versuch einiger Seiten, die Betreiber der
Internet-Marktplätze in Haftung zu nehmen, käme dem Versuch gleich,
die Hersteller von Lieferwagen zu bitten, die Geschäftstätigkeit
derer zu erfassen, die mit einem Sprinter Waren ausliefern.

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Dr. Gerald Schneider
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