Straubinger Tagblatt: Kartelle bekämpfen

Der Verbraucher darf mit Recht stinkesauer sein
darf. Denn egal, ob es um den Seetransport von Fahrzeugen oder
Zündkerzen geht, unterm Strich hat der Käufer die Rechnung bezahlt,
weil entweder die Überführungskosten oder aber wesentliche
Bestandteile des Autos überteuert waren. Die Wettbewerbskommissarin
macht das immer wieder klar: Enttarnte Kartelle begründen auch für
den Kunden einen Schadensersatzanspruch. Man kann sich sein Geld
zurückholen.

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Dr. Gerald Schneider
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