Abhilfe könnte die „doppelte Widerspruchslösung“
schaffen (…). Ein radikaler Schritt, bei dem sich der Staat quasi
der sterblichen Überreste seiner Bürger bemächtigt. Das sorgt
vielfach für Unbehagen. Mag eine Gesetzesänderung in diesem Sinne
auch in bester Absicht erfolgen, bleibt sie dennoch ein massiver
Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die Menschenwürde. Aus der
freiwilligen und verantwortungsbewussten Entscheidung, seine Organe
nach dem eigenen Ableben zu spenden, würde eine von vielfachem
Misstrauen begleitete Bürgerpflicht. Bevor es so weit kommt, sollte
man dem Gegenvorschlag zumindest eine Chance geben. Die „verbindliche
Entscheidungslösung“ (…) sieht vor, dass die Bereitschaft zur
Organspende regelmäßig beim Abholen eines neuen Personalausweises
oder Passes abgefragt wird. Ein Denkanstoß also gerade für jene, die
sich bislang vor einer Beschäftigung mit dem unangenehmen Thema
drückten.
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