Striktere Regeln für Drohnen – Flughafenverband ADV unterstützt Vorstoß von Bundesminister Dobrindt / Ferngesteuerte Flugobjekte dürfen nicht die Flugsicherheit gefährden.

Immer mehr Hobby-Piloten und Firmen lassen zivile
Drohnen starten. Gerade für unerfahrene Steuerer von Drohnen ist es
schwierig, ihre unbemannten Fluggeräte in sicherer Entfernung zur
Gefahrenquelle zu halten. Die ADV begrüßt zusätzliche Regelungen für
den Einsatz von Drohnen, wie von Bundesverkehrsminister Alexander
Dobrindt angekündigt.

„Die Sicherheit für die bemannte Luftfahrt darf nicht durch
unbemannte Flugsysteme gefährdet werden. Für die Gewährleistung
brauchen wir striktere Regeln. Wirksame Beschränkungen sind über
Katastrophengebieten, über größeren Menschenansammlungen und in
Flughafennähe erforderlich. Gleiches gelte auch für die Steuerung der
Fluggeräte. Die ADV spricht sich für einen Führerschein für die
Steuerer von gewerblich genutzten, unbemannten Luftfahrtsystemen
aus“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.

Die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die
Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten
Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO bedürfen aus
Sicht des Flughafenverbandes ADV der Ergänzung. Auch müssten Verstöße
gegen die Bestimmungen wirksamer sanktioniert werden. Auf mittlere
Sicht, sehen die Flughäfen in der zivilen Nutzung von Drohnen eine
große Chance für Wirtschaft und Luftfahrt. Regulatorische Bemühungen
– insbesondere auf EU-Ebene – dürfen den technischen Fortschritt
nicht einbremsen. Der Flughafenverband ADV bringt sich als
Stakeholder in den entsprechenden Gremien ein.

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Isabelle B. Polders
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