Strobl: Bundesverfassungsgericht kippt 3 Prozent-Hürde – jetzt ist das Europäische Parlament selbst am Zug

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen
Mittwoch die 3 Prozent-Sperrklausel für die Europawahl für
verfassungswidrig und nichtig erklärt. Hierzu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Strobl:

„Es ist bedauerlich, dass Karlsruhe unsere Einschätzung über die
gestiegene politische Bedeutung des Europäischen Parlaments nicht
teilt. Auch die Gefahr, dass die parlamentarische Willensbildung
durch eine noch stärkere Zersplitterung im Parlament erschwert wird,
sieht das Gericht nicht so drängend wie wir.

Wir werden das Urteil selbstverständlich respektieren. Es hat zur
Folge, dass am 25. Mai erstmals in Deutschland Europawahlen ohne eine
Sperrklausel stattfinden und einzelne Abgeordnete auch von sehr
kleinen Parteien in das Europaparlament einziehen werden.

Wenn wir als Deutsche nur 96 Abgeordnete stellen, macht es schon
etwas aus, ob diese sich auf sechs oder auf zwölf Parteien verteilen.
Ich glaube nicht, dass zwölf Parteien die Interessen Deutschlands in
Europa besser vertreten können. Das Prinzip „viel hilft viel“ gilt
hier nicht.

Wir werden nach der Europawahl sehr genau beobachten, wie sich die
Arbeitsverhältnisse im Europäischen Parlament verändern. Die
Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments muss erhalten bleiben.
Das Europäische Parlament hat es nach der Europawahl aber auch in der
Hand, selbst auf eine einheitliche europäische Sperrklausel
hinzuwirken.

Man könnte überlegen, die Sperrklausel zu europäisieren. Dann
hätten kleine, aber kooperationsbereite nationale Parteien die
Chance, die Hürde zu überspringen, wenn ihre Parteienfamilie als
Ganze genügend Stimmen der europäischen Bürgerinnen und Bürger
bekommt. Eine Hürde halte ich indessen für sinnvoll, weil ich
überzeugt bin, dass sie Parlamente handlungsfähiger macht.“

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. November 2011 die damals
geltende 5 Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen für
verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der schwerwiegende Eingriff in
die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen
Parteien sei unter den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen
Verhältnissen nicht zu rechtfertigen.

Die Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben
Ende 2013 ein Gesetz zur Einführung einer 3 Prozent-Sperrklausel
beschlossen. Sie stützten sich dabei wesentlich auf eine
Entschließung des Europäischen Parlaments vom November 2012, in der
u.a. auf die gestiegene Bedeutung stabiler Mehrheiten im Parlament
hingewiesen wurde. Nach dem Inkrafttreten wurden mehrere
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen die neue
Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

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