Länder müssen Gesetz konsequent umsetzen und
abschieben
Drei Wochen nach dem Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt hat der
Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag mit dem
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ein umfangreiches Gesetzespaket
zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms beschlossen. Hierzu erklären
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Thomas Strobl sowie der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer:
Thomas Strobl: „In der aktuellen Lage wird es nicht den einen
Befreiungsschlag geben, mit dem wir alle Probleme umgehend lösen
können, die sich mit dem Flüchtlingszustrom verbinden. Es muss an
vielen einzelnen Stellschrauben gedreht werden: sowohl national als
auch international.
National haben wir heute einen gewaltigen Schritt nach vorn
gemacht. Es handelt sich um die bedeutendste Asylrechtsreform seit
den 1990er Jahren, mit harten Maßnahmen für die, die einen Asylantrag
stellen, obwohl sie offensichtlich nicht schutzbedürftig sind.
Die einmütigen Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der
Ministerpräsidenten vom 24. September, die dem
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zugrunde liegen, waren ein
beeindruckendes Zeichen nationaler Solidarität.
Dass die Bundestagsfraktion der Grünen heute diesen Konsens
aufgekündigt und gegen einzelne Teile des Pakets gestimmt hat,
bedauern wir sehr. Verantwortungspolitiker sitzen bei den Grünen
jedenfalls nicht im Deutschen Bundestag.
Dass darüber hinaus Nordrhein-Westfalen bereits angekündigt hat,
wesentliche Grundgedanken des Gesetzes – wie etwa die Unterbringung
von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive in den
Erstaufnahmeeinrichtungen oder den Vorrang des Sachleistungsprinzips
– gar nicht umzusetzen, ist verantwortungslos und grob fahrlässig.“
Stephan Mayer: „Das heute beschlossene Gesetz trägt die
Handschrift der Union. Wir setzen mit ihm viele Maßnahmen um, für die
wir lange gekämpft haben.
Es ist nicht nur die Tatsache, dass wir mit diesem Gesetz den
Kreis der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und den gesamten
Westbalkan zu einer sicheren Herkunftsregion erklären, die
bemerkenswert ist. Neu und richtungsweisend ist, dass in Zukunft eine
ganze Reihe von Einschränkungen mit dem Status „sicherer
Herkunftsstaat“ verbunden sein werden. Es sind Einschränkungen, die
denen, die nicht schutzbedürftig sind, den Anreiz für einen
Asylantrag in Deutschland nehmen.
Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, muss künftig bis zum
Ende seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben; er
darf den entsprechenden Bezirk nicht verlassen; er bekommt kaum noch
Bargeld und keine Möglichkeit zu arbeiten; seine Leistungen werden
nach Abschluss des Verfahrens gekürzt und er wird direkt aus der
Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt. Das sind harte Maßnahmen. Doch
damit senden wir ein ganz eindeutiges Signal: Wer offensichtlich
keinen Schutz braucht und gleichwohl einen Antrag auf Asyl stellt,
hat in Deutschland nichts zu erwarten außer einem Aufenthalt in den
Gemeinschaftsquartieren einer Erstaufnahmeeinrichtung und der
Abschiebung. Zudem werden Leistungen künftig höchstens einen Monat im
Voraus gezahlt.
Die vereinbarten Beschleunigungen im Asylverfahren müssen nun
durch konsequente Abschiebungen der abgelehnten Asylbewerber durch
die Länder durchgesetzt werden.“
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