Strobl/Mayer: IT-Sicherheitsgesetz ist Meilenstein für Digitalisierung Deutschlands

Schutz wichtiger IT-Infrastrukturen ist wichtiger
denn je

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines
IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Dazu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Strobl, und der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer:

Thomas Strobl: Die IT-Sicherheit ist neben dem Breitbandausbau
eine der wichtigsten Faktoren für eine intensivere und erfolgreiche
Digitalisierung Deutschlands.

Für die Funktionsfähigkeit unseres modernen Gemeinwesens ist es
unerlässlich, das IT-Sicherheitsniveau bei den kritischen
Infrastrukturen zu erhöhen. Das betrifft die Energie- und
Wasserversorgung genauso wie Verkehrsinfrastruktur oder das
Gesundheits- und Finanzwesen. Wir verkleinern Anfälligkeiten unserer
Dateninfrastruktur in sensiblen Bereichen.

Im parlamentarischen Verfahren sollten wir prüfen, ob wir auch
Forschungs- und Wissenschaftsnetze einbeziehen, weil es dort um das
Know-how geht, von dem unser künftiger Wohlstand abhängt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière legt eine praktikable und
effiziente Lösung vor. Die Regelung kommt der Wirtschaft entgegen.
Die Meldepflicht soll z.B. nicht für alle Unternehmen gelten.
Erheblich ist ein IT-Sicherheitsvorfall aber sicherlich dann, wenn
z.B. ein „Virus“ ein Kraftwerk lahmlegen könnte.

Stephan Mayer: „Weite Teile unseres Gemeinwesens sind miteinander
vernetzt. Die Arbeits- und Geschäftswelt hängt mittlerweile von der
Funktionsfähigkeit unserer IT-Infrastruktur ab. Wir sind in hohem
Maße auf funktionierende Informationstechnik und sichere
Informationsinfrastrukturen angewiesen. Für einen modernen
Industriestaat wie Deutschland sind die Gewährleistung der Sicherheit
auch im Cyber-Raum und der Schutz der kritischen
Informationsinfrastrukturen mittlerweile zu einer existenziellen
Frage geworden.

Der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf eines
IT-Sicherheitsgesetzes ist zwingend geboten, um diesen
Herausforderungen zu begegnen. Die vorgesehenen Neuregelungen werden
dazu beitragen, den aktuellen und zukünftigen Gefährdungen der
IT-Sicherheit wirksam entgegentreten zu können. Folgerichtig ist eine
deutliche Stärkung des Bundesamtes für Informationstechnik und des
Bundeskriminalamtes vorgesehen.

Wir werden diesen Entwurf zügig parlamentarisch beraten, um so
rasch zu einer Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen und
einem verstärkten Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet zu
kommen. Dabei wollen wir bei unseren Beratungen auch der Frage
nachgehen, ob nicht noch stärker als bisher durch das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik einheitliche Vorgaben für alle
Bundesressorts in Fragen der IT-Sicherheit zu treffen sind.“

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