Strobl/Schön: Koalition bringt Opferschutzpaket auf den Weg

Gesetzentwurf ist erster wichtiger Schritt zu mehr
Opferschutz in Deutschland

Der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz wird derzeit zwischen den einzelnen
Ressorts abgestimmt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl, und die
stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön:

„Wir sind sehr froh, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen
ersten wichtigen Schritt zu mehr Opferschutz in Deutschland gemacht
haben. Künftig wird es keine straflose Verbreitung von Nacktfotos von
Kindern mehr geben. Die Verjährung von sexuellem Missbrauch wird erst
ab dem 30. Lebensjahr beginnen und nicht wie bisher mit dem 21.
Lebensjahr. Damit tragen wir der besonderen Situation der
traumatisierten Opfer Rechnung und stellen klar, dass der Täter auch
nach Jahrzehnten noch mit einer Strafverfolgung zu rechnen hat.

Künftig kommt es auch nicht mehr darauf an, ob ein Aushilfslehrer
oder ein Klassenlehrer mit einer Schutzbefohlenen ein sexuelles
Verhältnis eingeht. Beide machen sich künftig strafbar.

Unser Ziel ist es, den Entwurf noch vor der parlamentarischen
Sommerpause in das Bundesgesetzblatt zu bringen. Wir freuen uns, dass
der Gesetzentwurf viele wichtige Vorschläge aufgreift, die die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Opferschutz-Papier erarbeitet
haben.“

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