Baker Tilly und die
Wirtschaftswissenschaftlerin Prof. Dr. Isabel von Keitz untersuchten
die Konzernlageberichte von 46 im SDAX oder TecDAX gelisteten
Unternehmen. Dabei standen Umfang, Aufbau, Gliederung und Gestaltung
der Berichte insgesamt bzw. einzelner Teilbereiche sowie die
Umsetzung von ausgewählten Angabepflichten im Fokus der Analyse. Das
Ergebnis: Die Ausgestaltung der Konzernlageberichte ist sehr
variantenreich.
Nach Veröffentlichung der gemeinsamen Studien „Praxis der
HGB-Berichterstattung“ im Jahr 2014 und „Praxis der
IFRS-Berichterstattung“ in 2016 stellt die Beratungsgesellschaft
Baker Tilly in Kooperation mit Isabel von Keitz (Professorin der
Fachhochschule Münster) heute ihre neuste Studie „Praxis der
HGB-Konzernlageberichterstattung“ vor. „Die Studie zeigt, dass die
untersuchten Unternehmen die Ermessensspielräume des DRS 20
unterschiedlich auslegen“, fasst Prof. Dr. von Keitz zusammen. „Auch
wenn die meisten sich grob am Aufbau des DRS 20 orientieren, sind die
Struktur und die Aufbereitung der Lageberichte doch recht
unterschiedlich. Adressaten brauchen insofern viel Erfahrung und/oder
Zeit, um gezielt Informationen in den Konzernlageberichten zu
finden.“, resümiert von Keitz.
Denn die Konzernlageberichte haben in den letzten Jahren zunehmend
an Bedeutung gewonnen. Regulatorische Anforderungen für die Ersteller
und damit einhergehend die Umfänge der Konzernlageberichte sind
stetig gestiegen. Seit 2017 haben kapitalmarktorientierte Unternehmen
bei Überschreiten bestimmter Größen eine nichtfinanzielle Erklärung
im Konzernlagebericht abzugeben.
STRATEC Biomedial AG und SMA Solar Technology AG vorbildlich
Da es aber auch einige Unternehmen gibt, bei denen die Angaben
insgesamt vollständig, hinreichend konkret und übersichtlich gemacht
wurden, stellt die Studie die positiven Beispiele jeweils am Ende der
fünf Analysefelder als „Best Practices“ dar. So wird die STRATEC
Biomedical AG für den Umfang, die Bestandteile und die Gliederung
ihres Konzernlageberichts gelobt. Ein weiteres „Best Practice“ ist
die SMA Solar Technology AG. Sie hat in ihrem Konzernlagebericht
besonders detaillierte Angaben zu ihrem Geschäftsmodell gemacht.
Für Thomas Gloth, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Baker
Tilly, sind die zum Teil unterschiedlichen Angaben nachvollziehbar.
„Die regulatorischen Anforderungen gem. HGB und DRS 20 lassen den
erstellenden Unternehmen zahlreiche Ermessensspielräume bei der
Erstellung ihrer Konzernlageberichte. Diese Ermessensspielräume
stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen im Hinblick auf
die Fragen, welche konkreten Angaben in welcher Art und Weise zu
machen sind.“
Mit der nun veröffentlichten Studie wollen Baker Tilly und Prof.
Dr. Isabel von Keitz den Unternehmen eine Hilfestellung bei der
Beantwortung eben solcher Fragen an die Hand geben.
Die gesamte Studie mit allen „Best Practices“ aus den Bereichen
„Umfang, Bestandteile und Gliederung“, „Angaben zum Geschäftsmodell“,
„Angaben zu F&E“, „Angaben zur Ertragslage“ und „Angaben zu
ausgewählten finanziellen Leistungsindikatoren“ kann in der
Pressestelle von Baker Tilly angefordert werden.
Pressekontakt:
Dennis Heisig
Referent Marketing & Communications
Baker Tilly
dennis.heisig@bakertilly.de
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