Ein wachsendes Angebot der Arbeitgeber bei gleichbleibender 
Nachfrage der Arbeitnehmer – so lässt sich das bAV-Jahr 2015 im 
Mittelstand zusammenfassen. Zwar legen gemischt finanzierte 
Betriebsrenten sowie Branchen- und Tarifvertragspläne zu, doch um die
Nachfrage der Beschäftigten deutlich zu beleben, helfen keine 
Einzelmaßnahmen wie eine Enthaftung der Arbeitgeber oder 
Opting-out-Vorgaben. Wichtiger sind flexible Vorsorgelösungen, die 
sich dem individuellen Bedarf des einzelnen Mitarbeiters anpassen, 
sowie eine finanzielle Förderung.
   Das sind wichtigsten Ergebnisse der Studie „Betriebliche 
Altersversorgung im Mittelstand 2016″, die die Generali 
Versicherungen und das F.A.Z.-Institut herausgeben. Seit 2011 
veröffentlichen beide Partner die Studienreihe, die auf einer 
jährlichen, repräsentativen forsa-Umfrage unter 200 
bAV-Verantwortlichen in deutschen mittelständischen Unternehmen mit 
50 bis 500 Mitarbeitern basiert.
   Die befragten bAV-Verantwortlichen sehen den Hauptgrund für die 
stagnierende Marktdurchdringung der Entgeltumwandlung vor allem bei 
den Mitarbeitern: So hätten diese nur geringe Finanzreserven für eine
zusätzliche Altersvorsorge und dadurch ein geringes Interesse an der 
Entgeltumwandlung. Dagegen haben die Arbeitgeber ihr Engagement bei 
der bAV 2015 ausgebaut. So kann jeder Mittelständler mindestens ein 
bAV-Angebot vorweisen, wobei die Entgeltumwandlung jetzt in allen 
befragten Unternehmen stattfindet. „Die Ergebnisse zeigen, dass 
gerade für Personen mit geringerem Einkommen neue Anreize zum Erwerb 
von bAV-Ansprüchen gesetzt werden müssen, denn gerade sie sind 
stärker von Altersarmut bedroht und dringend auf ein zusätzliches 
Einkommen im Alter neben der gesetzlichen Rente angewiesen“, erklärt 
Michael Stille, Vorstandsmitglied bei den Generali Versicherungen.
   Das Angebot an rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten hat 
sich im vergangenen Jahr stabilisiert und verzeichnet im 
Vorjahresvergleich sogar einen leichten Zuwachs. Gerade 
mitarbeiterstarke Betriebe weisen mit aktuell 45 Prozent einen 
überdurchschnittlich hohen Anteil bei den rein 
arbeitgeberfinanzierten bAV-Modellen auf. Insgesamt hält jeder 
Betrieb im Schnitt aktuell 1,5 bAV-Planvarianten über alle 
Finanzierungsvarianten hinweg bereit. Die Arbeitgeber setzen 
bAV-Pläne mit einem eigenen finanziellen Anteil weiterhin als 
wichtiges HR-Instrument ein, um Mitarbeiter zu halten und neue 
Fachkräfte zu gewinnen. Kritik üben die bAV-Verantwortlichen an der 
Belastung durch umfangreiche neue Vorschriften und Regelungen, die 
die Ausbreitung der bAV hemmen. Nur jeder dritte bAV-Verantwortliche 
sieht in der gesetzlichen Haftung der Arbeitgeber ein Hindernis für 
die bAV. Eine weitgehende Enthaftung der Arbeitgeber, wie sie derzeit
in Fachkreisen diskutiert wird, beseitigt also nicht die Hemmnisse 
für die bAV und sorgt eher für Verunsicherung. Ähnlich kritisch gehen
die bAV-Verantwortlichen mit der Frage nach einem obligatorischen 
Opting-out um, denn auch ein solche Verpflichtung löst das 
Grundproblem der bAV nicht.
   Ein Weg zu einer besseren Marktdurchdringung seitens der 
Arbeitnehmer besteht nach Ansicht der bAV-Verantwortlichen in einer 
höheren finanziellen Förderung. So setzt sich der Trend der Vorjahre 
fort, dass mittelständische Arbeitgeber die Vorsorge ihrer 
Mitarbeiter finanziell unterstützen, wenn diese einen eigenen Beitrag
aus dem Entgelt leisten. Betriebsrentenmodelle auf der Basis einer 
gemischten Finanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen 
verzeichneten 2015 Zuwächse, wie schon in den vorangegangenen Jahren.
Gegenwärtig bieten 71 Prozent der Mittelständler solche Modelle an. 
Der Mittelstand macht es vor: Besonders in Großbetrieben mit über 250
Mitarbeitern wird die betriebliche Altersversorgung deutlich als 
Personalmanagement-Instrument erkannt und eingesetzt.
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