Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen
Mittwoch die Drei-Prozent-Hürde für die Wahlen zum Europäischen
Parlament verworfen. Dazu erklärt der europapolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert, dass sich das
Bundesverfassungsgericht der Auffassung einer breiten Mehrheit des
Bundestages nicht angeschlossen hat, dass ein Wegfall der
Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu einer
starken, die Mehrheitsbildung beeinträchtigenden Zersplitterung im
Europäischen Parlament (EP) führen könnte.
Gleichwohl gilt es, die Entscheidung der Verfassungsrichter zu
respektieren. Bei den Wahlen zum EP im Mai 2014 wird es keine
Drei-Prozent-Hürde geben. Da in Deutschland 96 Mandate zu vergeben
sind, ergibt sich durch das Verhältniswahlrecht bei 63 Millionen
Wahlberechtigten gleichwohl mathematisch eine Hürde von mehr als
einem Prozent.
Die CDU/CSU-Fraktion bekräftigt ihre Auffassung, dass es in der
kommenden Wahlperiode in den Mitgliedstaaten zu einer Angleichung des
Wahlrechtes für die Wahl zum Europäischen Parlament kommen muss, weil
es ohne Wahlrechtsgleichheit auch keine Chancengleichheit und damit
keine volle demokratische Legitimation für das Europäische Parlament
geben kann.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://