Es geht in den 49 Fällen mindestens um Beihilfe
zum Mord. Und zu was für einem! Begangen aus finsterstem Aberglauben
und mit maximaler krimineller Energie. Außerdem findet sich keine
schlüssige Erklärung dafür, warum der Rechtsstaat sein Funktionieren
einstellen sollte, bloß weil Schwerverbrechen erst im Greisenalter
der Täter beweisbar werden. Gerade das macht doch seinen Wert, seine
Verlässlichkeit aus: Er stellt die Verantwortung des Einzelnen und
das Recht obenan. Und gibt sie nicht der Beliebigkeit preis von
dünnen Einwänden, Umständen oder dem Zeitgeist.
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