Parteien haben keinen Anspruch auf Spenden,
also nach Paragraf 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf eine
Schenkung ohne Gegenleistung. Gerade das Grundgesetz, wonach
Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken –
und ihnen diese Aufgabe wirtschaftlich ermöglicht werden soll -,
ermahnt Unternehmens- und Lobbyspender zur Zurückhaltung. Es geht
nicht zuletzt um politische Waffengleichheit. Man sollte nicht gering
achten, dass Parteien im demokratischen Prozess oft Funktionen
übernehmen und zu seinem Funktionieren beitragen. Sie sind deshalb
wichtig für diese Demokratie. Dazu brauchen sie kein Lock-Geld
aus der Wirtschaft. Auf eines aber kann das Parteiensystem nicht
verzichten: die Akzeptanz der Bürger.
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