Freilich hat sich auch die Politik beim
Moratorium für die Laufzeitverlängerung nicht gerade mit Ruhm
bekleckert. Sie hat den Energiekonzernen zwar eine Weisung zum
Herunterfahren der Meiler zugestellt, auf einen „Sofortvollzug“ aber
verzichtet. Somit kann die Politik bei einer Schadenersatzklage das
zynische Argument ins Feld führen, die AKW-Betreiber hätten die
Meiler ja gar nicht so schnell herunterfahren müssen. (…)
Gleichwohl tut sich die RWE mit ihren juristischen Winkelzügen keinen
Gefallen. Wie lange es noch Atomkraftwerke gibt, hängt am Ende davon
ab, wie lange diese von der Bevölkerung geduldet werden. Mit seinem
Alleingang hat Großmann die politische Restlaufzeit seiner Branche
daher weiter verkürzt.
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