Das Streikrecht ist den Arbeitnehmern nicht in
den Schoß gefallen – den Kampf dafür bezahlten im 19. Jahrhundert
viele Arbeiter mit ihrem Leben. Es ist erschreckend, wie einige
wenige Funktionäre mit diesem Grundrecht umgehen. Wer mit Forderungen
von 50 Prozent und mehr antritt, vertritt nicht berechtigte Belange
der Arbeitnehmer, sondern missbraucht ein Grundrecht zur eigenen
Profilierung. Dafür aber haben die Vorkämpfer nicht ihr Leben
gelassen.
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