Hoeneß ist also wieder halb draußen. Er darf
seine Zelle tagsüber verlassen, weil er einer geregelten Arbeit
nachgeht. In der Jugendabteilung seines FC Bayern. Er darf eigene
Kleidung tragen, sogar Laptop und Handy kommen in Betracht. Und auch
über Nacht, hinterm Gitter, wird es Hoeneß besser gehen. Der
Gefängnis-Umzug vom gewöhnlichen Landsberg ins feinere Andechs gilt
als ausgemacht. Das alles ist in Ordnung und im bayerischen
Strafvollzugsgesetz genau geregelt. Der frühe Freigänger darf
hoffen, im Frühjahr 2016 bereits nach der Hälfte seiner Strafe dem
Gefängnis auf Bewährung ganz den Rücken kehren zu dürfen. Auch das
legal und ohne echten Promi-Bonus.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
cvd@stn.zgs.de