Das Abkommen zwischen EU und USA ist ungültig.
Damit watschen die Richter auch die Europäische Kommission und die
Bundesregierung ab, die die Datenschutzpraxis bisher billigten. Und
dennoch stärkt das Urteil die Verhandlungsposition Deutschlands und
der Europäischen Union, wenn es um die Folgeabkommen geht. Denn
diese müssen nun neu verhandelt werden und endlich höheren Standards
genügen. Dann würde der Daten- und Verbraucherschutz in Deutschland
tatsächlich verbessert. Dann dürften die Kunden künftig mehr
Transparenz und Kontrolle über ihre Daten erhalten. Und sie hätten
mehr Möglichkeiten, ihre Rechte auch einzuklagen.
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