Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Diesel-Urteil

Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit.
Kommt der Bund dieser Verpflichtung nicht nach, muss das Land eigene
Wege suchen, die Grundrechte der Bürger durchzusetzen. Härter hätte
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zu möglichen
Fahrverboten kaum ausfallen können. Dem Wunsch der Landesregierung,
Fahrverbote zu vermeiden, indem die Hersteller Dieselfahrzeuge
nachrüsten, hat das Gericht eine überaus klare Absage erteilt. Für
die von Razzien und einem Kartellverdacht gebeutelte Autoindustrie
kommt dieses Urteil zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt – sollte sie
doch selbstbewusst auftreten können, wenn am kommenden Mittwoch in
Berlin der große Gipfel zur Zukunft der Branche stattfinden wird.
Doch andererseits bietet dieser tiefe Fall auch die Chance zur
Umkehr.

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