Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar – und ein
Aufruf an den Gesetzgeber: Es ist seine Pflicht einzuschreiten, wenn
Bürger Verleumdungskampagnen in der digitalen Welt schutzlos
ausgesetzt sind. Es kann nicht sein, dass in der analogen und der
digitalen Welt unterschiedliche Maßstäbe gelten. Verbreiten deutsche
Nutzer in deutscher Sprache und von deutschen Orten aus Hass im Netz,
dürfen sie keine bessere Chance haben, damit durchzukommen, als wenn
sie ihren Dreck auf konventionellem Wege verbreiten. Die Richter aber
wiesen ausdrücklich darauf hin, dass bei schweren
Persönlichkeitsverletzungen der Betreiber zu erhöhtem Suchaufwand
verpflichtet werden kann – wenn dies technisch zumutbar ist. Diesen
Hinweis muss der Gesetzgeber nun rasch aufgreifen. Dem Internetriesen
ist technisch viel zumutbar, wenn es um den Schutz vor Hass geht.
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