Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Kindergeld im EU-Ausland

Ein Beispiel: Ein rumänischer Arbeitsloser hat
in seiner Heimat vier Kinder. Für die bezieht er ab 1. Juli dieses
Jahres ein Kindergeld in Höhe von insgesamt 853 Euro. Im Vergleich
beträgt das Durchschnittseinkommen in Rumänien 735 Euro. In
Deutschland liegt es bei rund 2800 Euro. Ist es da wirklich sozial
ungerecht, die Zahlungen ins weite EU-Ausland den dortigen Preis-
und Lebensverhältnissen zumindest moderat anzupassen? Der EuGH hat
entschieden. Er hält die in einem EU-Land bestehenden
Kindergeldansprüche auch für in einem anderen Mitgliedstaat lebende
Kinder rechtlich in Ordnung. Das muss man akzeptieren. Das Nachdenken
über Korrekturen aber gehört weiter auf die Tagesordnung

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