Das Urteil zeugt vom Geschichtsbewusstsein
derer, die es gefällt haben. Die Erfahrungen vor Augen mit dem
Staatsterrorismus von Nazis und Kommunisten in Deutschland, haben
die Schöpfer des Grundgesetzes die Latte für Parteiverbote sehr hoch
gehängt. Und nichts hat in den vergangenen 67 Jahren Anlass gegeben,
die Dinge anders zu bewerten. Mit Versuchen des Mundtotmachens, mit
Verboten ist ihnen gewiss nicht beizukommen. Mit klaren
Gegen-Haltungen aber schon. Solches Stehen, Argumentieren,
Dagegenhalten hat Gewicht, entfaltet Wirkung. Und damit findet die
politische Auseinandersetzung da statt, wo sie hingehört: im
gesellschaftlichen Diskurs, nicht vor Gericht. Beruhigend, dass es
die obersten Hüter der Verfassung auch so sehen.
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