Rechtsstaatlich gilt bis zu einem Urteil die
Unschuldsvermutung. Lebenspraktisch gilt aber auch die Vermutung,
dass das Verfahren nicht mit glatten Freisprüchen für die
Angeklagten enden wird. Beate Zschäpe sitzt schon in Haft, dort wird
sie auch während eines möglichen Revisions- oder gar
Wiederholungsverfahrens bleiben. Das bedeutet dann, dass auch die
Belastung der Gerichtsverhandlung bleiben wird. Die
Wahrscheinlichkeit, dass die taktischen Winkelzüge am Ende zu einem
Freispruch führen, tendieren hingegen gegen null
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