Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Numerus Clausus für das Medizinstudium

Das Karlsruher Urteil zwingt Bund und Länder
zum Handeln. Aber es fällt milde aus. Es schafft den Numerus clausus
nicht ab und stellt die Abiturbestnote als entscheidendes Kriterium
nicht grundsätzlich infrage. Auch verlangt es keine Erhöhung der
Studienplatz-Kapazitäten. Der Flaschenhals, der den Zugang zum
Studium beengt, wird bleiben. Aber es wird eine höhere
Verteilungsgerechtigkeit eintreten, wenn das Urteil durchgesetzt sein
wird. Der Gesetzgeber muss die Unis auch verpflichten, in den
Eignungstests neben der Abiturnote ein zweites Kriterium einzuführen
– etwa eine medizinnahe Ausbildung oder soziale Faktoren. Das
Schaffen von mehr Studienplätzen sollte sich die Politik überdies
zur Aufgabe machen – freiwillig.

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