In Deutschland gibt es pro Jahr um die 3000
Tötungsdelikte. Nur eine Handvoll von ihnen finden ein so
intensives öffentliches Interesse, wie die Messerstiche von
Chemnitz, deren gerichtliche Aufarbeitung am Donnerstag vorerst
endete. Daher ist es verständlich, dass die Frage diskutiert wird, ob
die verhängte Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren angemessen ist
oder nicht. Seriös beantworten lässt sie sich nicht, ohne die Akten
und den Angeklagten so tiefgründig zu erforschen, wie es das
Landgericht in 19 Verhandlungstagen getan hat. Nur so viel lässt sich
sagen: aus der Luft gegriffen ist das Strafmaß nicht.
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