„Wer sich da martialisch, aufwiegelnd und
bewusst fehlinterpretierend hinter dem Paragrafen 11 des Gesetzes
zur Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes –
das den Schusswaffengebrauch im Grenzdienst regelt – versteckt, um
Menschen auf der Flucht von deutschen Polizisten einfach abknallen zu
lassen, ist vor allem eins: völlig durchgeknallt.“
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