Die Grundsteuer ist in ihrer jetzigen Form
verfassungswidrig. Allerdings: Was danach kommt, ist völlig offen –
und ob es besser werden wird, das ist keinesfalls gesagt. Vermutlich
wird der steuerpolitische Dauerbrenner auch nach einer Neuregelung
weiter Wirbel machen, je nachdem, ob sich die Politik dafür
entscheidet, den Wert des Grundstücks oder den Wert der Bebauung in
den Mittelpunkt der Bewertung zu setzen. Beide Varianten haben
Fürsprecher und erbitterte Gegner gleichermaßen. Der Streit war mit
verantwortlich dafür, dass in den vergangenen zwei Jahrzehnten keine
Reform geglückt ist. Ein deutlicher Fingerzeig der Richter an die
Politik könnte da hilfreich sein.
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