Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Spähsoftware am Arbeitsplatz

Das Urteil, mit dem die Richter des
Bundesarbeitsgerichtes am Donnerstag eine Kündigung für wirkungslos
erklärt haben, ist im Ergebnis so richtig wie begrüßenswert –
einerseits. Die Begründung zeigt jedoch die Tücken, vor welcher die
Arbeitsrichter stehen. Richtig ist das Urteil, weil die heimliche
Nutzung von Spähsoftware, die jede Tastenbewegung aufzeichnet und
Bildschirmfotos erstellt, tatsächlich unverhältnismäßig tief in das
Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter eingreift. Das klingt nach James
Bond, nicht nach Arbeitsvertrag. Unbefriedigend ist die Entscheidung
jedoch, weil der Arbeitgeber nicht kündigen kann, obwohl es
Kündigungsgründe geben würde. Doch der Boss weiß, was er nicht
wissen darf.

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