Keine Partei will sich ohne Not mit dem
stationären Handel anlegen, der viele Jobs anbietet und mit der
Online-Konkurrenz zu kämpfen hat. Und in der Tat darf nicht eine
ganze Branche unter Generalverdacht gestellt werden. Doch der
bisherige Verzicht auf wirksame Kontrollen ist an Naivität kaum zu
überbieten, denn er lädt zum Missbrauch geradezu ein. Kontrolle ist
da nicht nur zulässig, sondern geboten und hat auch nichts mit
Kriminalisierung zu tun. Schließlich stellt auch ein Chef, der
gelegentlich mal auf die Spesenabrechnungen seiner Lieben blickt, die
Mitarbeiter damit noch lange nicht unter Generalverdacht.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
cvd@stn.zgs.de