Das Urteil schafft, vorbehaltlich möglicher
Gegenmaßnahmen des Bundesgesetzgebers, zunächst einmal zwei
unterschiedliche Preissysteme und damit Patienten erster und zweiter
Klasse. Doch damit nicht genug. Langfristig könnten kranke Menschen,
die ihren Bedarf an Arzneimitteln nicht im Ausland decken können oder
wollen, auch durch die mögliche Ausdünnung des Apothekennetzes
benachteiligt werden. Bleibt das Urteil ohne nationale Antwort aus
Berlin, dürften nämlich die bisher überschaubaren Marktanteile
ausländischer Versandapotheken in Deutschland wachsen. Für die
Apotheken bliebe weniger übrig, das Apothekensterben ginge weiter.
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