Wendt schießt mit seiner Allgemeinkritik übers
Ziel hinaus. Letztlich ist es im Rechtsstaat Richterpflicht,
Ermittlungsergebnisse objektiv zu prüfen und zu werten – egal, wie
frustrierend die Urteile für die Polizei manchmal ausfallen mögen. Es
wäre besser, Wendt würde sich an die Seite der Gerichte stellen, die
ihrerseits in vielen Fällen unterbesetzt mit dem Rücken zur Wand
stehen – so dass Prozesse teilweise über Jahre unbearbeitet liegen
bleiben (was der Erinnerung von Zeugen schadet) oder sich ewig
hinschleppen (was oft Strafabschläge oder Einstellungen nach sich
zieht). Eines aber sollte Wendt nicht, wenn er Täter der gerechten
Strafe zuführen will: Polizei gegen Richter ausspielen. Weil im
Rechtsstaat für alle Entscheider gilt: Es regiert das Gesetz. Nicht
das Gefühl.
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