Stuttgarter Nachrichten: zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Sparkassen in ihren Unterlagen auf die weibliche Form des Wortes Kunde verzichten dürfen.

Das Gericht führt im Fall der über 800
Sparkassenvordrucke, auf denen neben den Begriffen „Einzahler“ und
„Kontoinhaber“ die Ansprache „Einzahlerin“ und „Konteninhaberin“
fehlt, ein praktisches, von allen überzogenen Feminismus-Flausen
befreites Argument ins Feld. Solange schwierige Dokumente durch die
Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter würden, sei der
zusätzliche Begriff „Kundin“ verzichtbar. Jetzt will die Klägerin
vors Bundesverfassungsgericht. Mal sehen, was dort passiert. Der
Bundesgerichtshof jedenfalls hat klug abgewogen und sich dafür
entschieden, juristisch geschlechtsblind zu entscheiden. Was allemal
besser ist als blauäugig.

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