Hans-Ulrich Sckerl, der Grünen-Obmann im
EnBW-Untersuchungsausschuss, hat nach Auffassung der CDU
möglicherweise gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen. Wie die
Stuttgarter Zeitung (Freitagausgabe) berichtet, hat Alexander Throm,
der Obmann der CDU im Ausschuss, Landtagspräsident Guido Wolf (CDU)
über den möglichen Verstoß informiert. Wer die Geheimhaltungspflicht
verletze, könne sich strafbar machen, sagte Throm der StZ.
Throm beanstandet eine Äußerung Sckerls zu dem Gutachten des
Münchner Finanzwissenschaftlers Wolfgang Ballwieser. Ballwieser hatte
im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart den Wert der EnBW-Aktien
überprüft. Der Grünen-Abgeordnete hatte Anfang Januar in der
Stuttgarter Zeitung den Vorwurf zurückgewiesen, Ballwieser habe sich
bei seinen Prognosen für die Strompreisentwicklung auf die
Marktsituation nach dem Reaktorunfall in Fukushima bezogen. Vielmehr
stütze sich Ballwieser auf eine Studie der Bundesregierung aus dem
Jahr 2010. Diese Unterlagen unterliegen nach Einschätzung der CDU der
Geheimhaltungspflicht. Sckerl sieht der Prüfung gelassen entgegen.
Die Studie der Bundesregierung sei öffentlich zugänglich.
Der Finanzexperte Ballwieser war in seinem Gutachten zu der
Erkenntnis gekommen, der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus
(CDU) habe 780 Millionen Euro zu viel für die EnBW-Aktien bezahlt.
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