Nicht alles, was recht ist, ist deshalb auch
gerecht. So verhält es sich mit der Regelung des Übergangsgeldes für
Abgeordnete, die – aus welchen Gründen auch immer – aus dem Landtag
ausscheiden. Gedacht als Überbrückungshilfe für den Neustart, gewinnt
das Übergangsgeld im Fall des Dietrich Birk die Qualität eines
goldenen Handschlags, den der neue Geschäftsführer des
baden-württembergischen Maschinenbauverbands gar nicht nötig hat.
Birks neuer, ohne Karenzphase angetretener Job, ist gewiss gut
dotiert.
Birk hat ohne Zweifel einen Rechtsanspruch auf das Geld, doch täte
der Landtag gut daran, dem Vorschlag von Grünen und SPD zu folgen.
Wer nach Niederlegung des Mandats ein Einkommen hat, sollte dieses
künftig mit dem Übergangsgeld verrechnen müssen. Nur so können die
Abgeordneten Raffke-Vorwürfe abwenden, mit denen die Öffentlichkeit
gerade bei Politikern schnell zur Hand ist. Nur so lässt sich das
Übergangsgeld moralisch absichern.
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