Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Baden-Württemberg/Stickelberg

Eine persönliche Verfehlung ist dem
Justizminister nicht vorzuhalten – sieht man einmal davon ab, dass er
vorschnell ein Behördenversagen ausschloss und auch sonst zu
vertrauensselig mit seinen Leuten im Ministerium umging. Allerdings
gibt es auch eine politische Verantwortung, die ein Minister zu
übernehmen hat, wenn in seinem Amtsbereich ein wirklich gravierendes
Versagen festzustellen ist.

Ist nun der Hungertod des Rasmane K. ein derart gravierendes
Ereignis, das einen Minister zu der Überlegung führen kann und muss,
die politische Verantwortung zu übernehmen – und zurückzutreten? Die
Antwort lautet: Ja, und zwar dann, wenn die Staatsanwaltschaft zu dem
Ergebnis käme, dass der Mann mutwillig oder fahrlässig sich selbst
überlassen wurde. Rasmane K. hatte schwere Schuld auf sich geladen.
Er tötete seine Lebensgefährtin und schlug einen Strafvollzugsbeamten
in die Dienstunfähigkeit. Aber er war allem Anschein nach auch ein
psychisch kranker, in Wahnvorstellungen gefangener und
medizinisch hilfsbedürftiger Mensch. Der Rechtsstaat bewährt sich
nicht in Sonntagsreden. Wirklich stabil ist er nur, wenn er das Recht
auch denen angedeihen lässt, die sich ihm widersetzen. Dafür Sorge zu
tragen ist Aufgabe der Politik, besonders eines Justizministers.

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